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Steuererklärung

Steuererklärung in Landshut –
digital & zuverlässig.

Ob Einkommensteuer für Privatpersonen oder die Erklärungen eines Betriebs: Wir erstellen sie vollständig, reichen sie fristgerecht elektronisch ein und prüfen jeden Bescheid, bevor er bestandskräftig wird.

Mitarbeiterinnen der B3 Steuerberatungsgesellschaft bei der Bearbeitung von Steuerunterlagen

Die Steuererklärung, die nicht liegen bleibt

Der häufigste Grund, warum Menschen zu uns kommen, ist banal: Die Erklärung liegt seit Monaten halb fertig auf dem Schreibtisch, die Frist rückt näher, und jedes Mal, wenn man sich damit befassen will, fehlt genau ein Beleg. Wir nehmen Ihnen diesen Vorgang ab, samt Fristenkontrolle und Kommunikation mit dem Finanzamt.

Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen ebenso wie für Betriebe jeder Rechtsform. Für Arbeitnehmer und Rentner ist das die Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen. Für Unternehmer kommen Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und je nach Rechtsform Körperschaftsteuererklärung sowie die gesonderte Feststellung dazu. Alles wird bei uns aus einem Datenbestand heraus erstellt, deshalb passen die Zahlen zwischen den Erklärungen zusammen.

Welche Erklärungen wir übernehmen

  • Einkommensteuer mit allen Einkunftsarten: nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten, private Veräußerungsgeschäfte
  • Umsatzsteuer: laufende Voranmeldungen, Dauerfristverlängerung, Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung
  • Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung für Personengesellschaften und Grundstücksgemeinschaften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragungen im Familienkreis

Wie wir arbeiten

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Wir sehen uns den letzten Bescheid an, weil dort meistens schon steht, wo bisher etwas liegen geblieben ist: nicht geltend gemachte Werbungskosten, eine übersehene Anlage, ein falsch zugeordneter Freibetrag. Diese Punkte klären wir, bevor wir mit dem laufenden Jahr beginnen.

Danach bekommen Sie eine Unterlagenliste, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Was Sie liefern, prüfen wir auf Vollständigkeit und fragen gezielt nach, statt Sie mit einer allgemeinen Checkliste allein zu lassen. Die fertige Erklärung erhalten Sie zur Durchsicht, erst nach Ihrer Freigabe geht sie elektronisch ans Finanzamt.

Der Vorgang endet nicht mit der Abgabe. Wir prüfen jeden Bescheid gegen die eingereichten Zahlen. Weicht das Finanzamt ab, sehen wir uns die Begründung an und legen bei Bedarf innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein. Ohne diese Prüfung wird eine falsche Festsetzung nach einem Monat bestandskräftig, und dann hilft auch ein guter Grund nicht mehr.

Der Bescheid ist nicht das Ende des Vorgangs, sondern der Punkt, an dem sich zeigt, ob die Erklärung durchgekommen ist.

Was Sie davon haben

Der offensichtliche Nutzen ist die Entlastung: Sie befassen sich einmal mit den Unterlagen statt über Wochen immer wieder. Der weniger offensichtliche ist die Vollständigkeit. Steuerrecht ändert sich jedes Jahr, und viele Entlastungen greifen nur, wenn man sie kennt und richtig einträgt. Häusliches Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit oder Pflege: Das sind Positionen, die in selbst erstellten Erklärungen regelmäßig fehlen.

Bei betrieblichen Mandaten kommt ein dritter Punkt dazu. Wer seine Finanzbuchhaltung bei uns führen lässt, hat am Jahresende keinen Übergabeaufwand. Die Erklärungen entstehen aus denselben Daten wie der Jahresabschluss, Rückfragen zwischen zwei Dienstleistern entfallen.

Für Privatpersonen

Angestellte und Rentner brauchen selten eine dauerhafte Betreuung, aber sie brauchen eine Erklärung, die stimmt. Typisch sind Fälle mit mehreren Einkunftsarten: ein Gehalt plus eine vermietete Wohnung, eine Rente plus Kapitalerträge aus einem Depot, ein Wechsel des Arbeitsorts mit doppelter Haushaltsführung. Sobald mehr als eine Quelle im Spiel ist, lohnt sich die Prüfung durch jemanden, der die Wechselwirkungen kennt.

Auch der umgekehrte Fall kommt vor: Sie sind nicht zur Abgabe verpflichtet, hätten aber eine Erstattung zu erwarten. Dafür gibt es eine Frist von vier Jahren rückwirkend. Wir sehen uns an, ob sich das in Ihrem Fall rechnet, bevor Arbeit entsteht.

Für Unternehmen und Selbständige

Bei betrieblichen Mandanten hängen die Jahresabschlusserstellung und die Erstellung der Jahreserklärungen an der Buchhaltung. Deshalb ist unser Rat an Betriebe fast immer, Buchhaltung und Erklärung in eine Hand zu geben. Wie das konkret aussieht, steht auf den Seiten zu Unternehmen und Freiberuflern.

Gründer haben im ersten Jahr eine Besonderheit: Es gibt keine Vorjahreszahlen, an denen sich Vorauszahlungen orientieren könnten. Wer die Umsätze zu hoch schätzt, bindet unnötig Liquidität, wer zu niedrig schätzt, bekommt später eine Nachzahlung samt angepasster Vorauszahlung. Wir setzen die Schätzung realistisch an und passen sie im Jahresverlauf an. Mehr dazu auf der Seite für Existenzgründer.

Wenn Sie von einer anderen Kanzlei kommen

Der Wechsel ist unkomplizierter, als die meisten annehmen. Sie erteilen uns eine Vollmacht, wir fordern die Unterlagen und den Datenbestand bei Ihrem bisherigen Berater an und stimmen die Übergabe ab. Laufende Fristen behalten wir dabei im Blick, damit im Übergang nichts abläuft. Eine Begründung schulden Sie niemandem, auch keine Frist müssen Sie einhalten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind der Gegenstandswert, also im Wesentlichen Ihre Einkünfte, und der Aufwand des Einzelfalls. Eine Einkommensteuererklärung mit Gehalt und einer vermieteten Wohnung liegt in einem anderen Rahmen als die Erklärungen einer GmbH mit Auslandsbezug.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wer sie selbst erstellt, hat bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist regelmäßig bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Die genauen Termine verschieben sich immer wieder durch gesetzliche Sonderregelungen, deshalb führen wir für jedes Mandat eine eigene Fristenkontrolle.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Zum Start: Steuerbescheid und Erklärung des Vorjahres, Lohnsteuerbescheinigungen, Nachweise zu Versicherungen und Vorsorge, Belege zu Werbungskosten sowie Unterlagen zu Vermietung, Kapitalanlagen oder Renten. Sie bekommen von uns eine auf Ihren Fall zugeschnittene Liste, keine Sammelcheckliste über zwölf Seiten.

Kann ich die Belege digital einreichen?

Ja. Über DATEV Unternehmen online laden Sie Belege hoch, wir greifen direkt darauf zu. Wenn Sie lieber Papier bringen, ist das ebenso in Ordnung. Beides führt zum gleichen Ergebnis, digital ist nur schneller.

Erstgespräch

Bringen wir die Erklärung zu Ende.

30 Minuten, unverbindlich: Sie sagen uns, um welche Jahre und welche Einkunftsarten es geht, wir sagen Ihnen, was wir übernehmen können.